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DIN 18960 – Nutzungsfolgekosten steht vor dem Abschluss der neuen DIN

Unser geschäftsführender Gesellschafter, Dr. Christian Kuhn, vertritt für die IAKS Deutschland die Sport- und Freizeitstätten und damit auch die Bäder in diesem wichtigen Arbeitskreis. Die Anforderungen aus der DIN 18205 – Bedarfsermittlung, der DIN 276 – (Investitions-)Kostenermittlung und der DIN 18960 – Nutzungsfolgekosten werden nun harmonisiert. Wieder einmal zeigen wir unser Engagement, dass die Belange unserer Branche in die Normung einfließen, schließlich werden die Grundlagen damit zum Stand der Technik und im Rahmen vieler Verträge und Abläufe zwingend einzuhalten sein.

Bedingt durch die Einflüsse von Corona fand die Einspruchs-Sitzung als webmeeting statt. Natürlich sind persönliche Sitzungen etwas anderes, aber in Anbetracht der Reisezeiten/-kosten und der CO2-Einsparnisse, ist das eine echte Alternative. Ging es inhaltlich vor allem zum Abschluss nun noch einmal um mögliche Harmonisierungen mit der DIN 276 und um die Einbindung der Abschreibung, so steht das Abschlusswerk nun für den den DIN-internen Weg bis zur Veröffentlichung bereit. Der Arbeitskreis des DIN-Ausschusses hat seine Arbeit damit erledigt. Wir freuen uns, als IAKS und als DSBG unseren Beitrag dazu geleistet zu haben und unseren Kunden den Mehrwert des Wissensvorsprungs teilwerden zu lassen.